Um schon im Kindesalter von 2-4 Jahren evtl. Fehlsichtigkeiten zu erkennen und zu behandeln, empfehlen wir einen frühzeitigen Besuch der Sehschule. Ab dem 6. Lebensjahr können einseitige Defizite, weder durch Sehhilfen noch durch Operationen behandelt oder ausgeglichen werden.
Diese Veränderung der äußeren Netzhaut lässt sich bei einer sehr weiten Pupille, die mit Augentropfen erweitert wurde, diagnostizieren. Nach dem Weittropfen sehen Sie eventuell vorübergehend unscharf und sind für 3–4 Stunden blendempfindlich. Das Autofahren ist gem StVzO nicht zulässig. Kommen sie daher vorzugsweise mit einer Begleitperson und fahren Sie nicht selbst.
Alternativ kann die Vorsorgeuntersuchung mittels eines peripheren Fundusfotos (*Igel) erfolgen, diese Untersuchung ist in der Regel ohne Weittropfen möglich.
*Die "Individuelle Gesundheits-Leistungen auch IGel Leistungen genannt, sind medizinische Leistungen, deren Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, obwohl sie medizinisch notwendig sind. Wir bieten Ihnen in unserer Praxis nur medizinische Leistungen als sogenannte "Igel-Leistungen" an die medizinisch sinnvoll sind und den derzeit weltweiten Standard der Augenheilkunde darstellen. Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
Dr. med. H.-J. Pintz
Arzt für Augenheilkunde
08:00 – 11:30 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr