Dr. Pintz führt bereits seit 1994 Augenlaser-Behandlungen durch. Bereits seit 25 Jahren werden Excimer Laser zur Behebung von Fehlsichtigkeit genutzt.
In dieser Zeit wurden viele Fortschritte in der Technik und den Verfahrensweisen von Augenlaser-Behandlungen sowie im Behandlungsablauf erzielt. Durch etliche unter strengsten Auflagen durchgeführte Studien internationaler Kontrollbehörden, wie beispielsweise der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA, wurden die unterschiedlichen Augenlaser-Methoden geprüft.
Je nach Methode arbeitet der Laser in unterschiedlichen Hornhautschichten. Durch den Abtrag von Hornhautgewebe wird die Brechkraft des Lichts verändert und die optimale Sehstärke wieder hergestellt. Die Korrektur der Sehschwäche erfolgt durch das Abtragen von Hornhautgewebe, wodurch eine Veränderung der Lichtbrechung erreicht wird. So kann scharfes Sehen ohne Sehhilfen wieder ermöglicht werden.
unverbindlich und kostenfrei
Die Kosten der Voruntersuchung werden am Tag Untersuchungstag in Rechnung gestellt. Wenn Sie sich innerhalb von 6 Monaten für die Laserbehandlung durch uns entscheiden, werden die Kosten der Voruntersuchung auf den Laserpreis angerechnet.
ca. 1.900,00 EUR*
Folgende Leistungen sind immer eingeschlossen:
✔ ausführliche Beratung
✔ die Voruntersuchungen
✔ das ärztliche OP-Honorar
✔ 3 Nachkontrollen
✔ falls erforderlich, eine Nachkorrektur innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Eingriff
✔ kostenloses Sehschärfenattest für den PKW-Führerschein
ca. 1.200,00 EUR*
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✔ das ärztliche OP-Honorar
✔ 3 Nachkontrollen innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Eingriff
✔ falls erforderlich, eine Nachkorrektur innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Eingriff
✔ kostenloses Sehschärfenattest für den PKW-Führerschein
Die Kosten der Voruntersuchung werden am Tag Untersuchungstag in Rechnung gestellt. Wenn Sie sich innerhalb von 6 Monaten für die Laserbehandlung durch uns entscheiden, werden die Kosten der Voruntersuchung auf den Laserpreis angerechnet.
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✔ 3 Nachkontrollen innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Eingriff
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Kostenloser Eignungscheck
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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Laserbehandlung leider nicht. Als Grund hierfür wird angegeben, dass der Eingriff nicht als medizinisch notwendig eingestuft wird und daher die Kosten als nicht erstattungsfähig gelten.
Privaten Krankenversicherungen hingegen tragen in der Regel die Kosten für eine Augenlaser-OP teilweise oder auch komplett. Die genauen Bedingungen müssen Sie vorab direkt mit ihrer Krankenkasse klären. Des weiteren gibt Brillen-/Augenversicherungen mit Tarifen, welche eine Zuschuss an den Kosten der Laserbehandlung beinhalten. Wenn Sie eine Brillenversicherung haben, lohnt es sich ggf. vorab zu prüfen, ob Ihr Tarif einen Zuschuss abdeckt.
*Die "Individuelle Gesundheits-Leistungen auch IGel Leistungen genannt, sind medizinische Leistungen, deren Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, obwohl sie medizinisch notwendig sind. Wir bieten Ihnen in unserer Praxis nur medizinische Leistungen als sogenannte "Igel-Leistungen" an die medizinisch sinnvoll sind und den derzeit weltweiten Standard der Augenheilkunde darstellen. Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
Dr. med. H.-J. Pintz
Arzt für Augenheilkunde
08:00 – 11:30 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr