Augenlaserbehandlung: Voraussetzungen

Endlich ohne Sehhilfe gestochen scharf sehen. Ein Traum für viele Brillen- und Kontaktlinsenträger. Heutzutage lassen sich die meisten Sehfehler durch eine Augenlaserbehandlung korrigieren. Doch wie bei jedem medizinischen Eingriff müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Mit dem Schritt zur Augenlaserbehandlung entscheiden sich viele Menschen für einen Schritt in ein neues Lebensgefühl. Durch ausführliche und maßgeschneiderte Beratung können im Vorfeld Sorgen oder auch Ängste relativiert werden. Die Methoden des Eingriffs sind hoch entwickelt und äußerst schonend. Unser erfahrenes Team führt die Augenlaserbehandlung präzise, schnell und kompetent durch.

Oft ist die LASIK-Methode (Laser Epithelial Keratomileusis) das Mittel der Wahl. Die obere Hornhautschicht wird mit einem Flap geöffnet, anschließend das drunterliegende Hornhautgewebe modelliert und der Flap wieder geschlossen. Somit erhält die Hornhaut die richtige Krümmung, Fehlsichtigkeit werden dauerhaft korrigiert.

Ist die Hornhaut sehr dünn oder wird z. B. aktiv eine Kontaktsportart ausgeübt, ist die LASEK/PRK-Methode (Photorefraktive Keratektomie) eine mögliche Alternative. Mit diesem Verfahren wird die obere Hornhautschicht modelliert. Die Erholungszeit dauert mit insgesamt ca. 4-6 Wochen länger als mit LASIK.

Welche Voraussetzungen muss ich für das Augenlasern erfüllen?

Jede Augenlaserbehandlung umfasst eine ausführliche Beratung, Voruntersuchungen sowie Nachsorgetermine und – wenn nötig – eine Nachkorrektur innerhalb der ersten drei Monate nach dem Eingriff.

Warum aber entscheiden sich eigentlich so viele Menschen für eine Augenlaserbehandlung? Die Vorteile sind attraktiv: Brille oder Kontaktlinsen fallen ersatzlos weg. Nicht nur das ästhetische Empfinden spielt hier eine Rolle, auch die rein praktische Seite des Alltags ohne Sehhilfe ist oft entscheidend.

 Medizinische Voraussetzungen für eine Augenlaserbehandlung:

  • Volljährigkeit

  • stabile Sehstärke

  • Tragen von Brille oder Kontaktlinsen

  • keine akuten Erkrankungen am Auge

  • kein Vorliegen einer Schwangerschaft

  • gute gesundheitliche Gesamtverfassung

Was ist, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle?

Ist im individuellen Fall keine Augenlaserbehandlung möglich, stehen Behandlungsalternativen zur Verfügung. Eine Möglichkeit stellen implantierbare Kunstlinsen dar, die im Auge verbleiben. Der Eingriff ist minimal und kann unter Tropfenanästhesie durchgeführt werden.

Es liegt in unserer Verantwortung, transparent und nachvollziehbar abzuklären, wann eine Laserbehandlung nicht infrage kommen kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine gewisse Dioptrienzahl über- oder unterschritten wird. Die zu ziehende Grenze liegt bei Kurzsichtigkeit bei -10 Dioptrien, bei Weitsichtigkeit bei ca. 4 Dioptrien. Auch bei grauem oder grünem Star ist eine Laserbehandlung nicht möglich.

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Unsere Praxis


Dr. med. H.-J. Pintz
Arzt für Augenheilkunde

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